Krankenversicherungsgesetz (KVG) und -verordnung (KVV)

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die Krankenversicherungsverordnung (KVV) bilden den gesetzlichen Rahmen zur Erbringung von Laborleistungen im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenversicherung. Neben der gesetzlichen Grundlage für die Tarifierung von Laborleistungen (Eidg.  Analysenliste) beinhalten diese Erlasse auch den Rahmen für die Vorgaben zur Qualitätskontrolle.

Epidemiengesetz und Laborverordnung

Im Epidemiengesetz und in der Laborverordnung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb mikrobiologischer Labors festgelegt. Ebenso ist darin die Meldepflicht zum Nachweis von Infektionserregern verankert. Die Meldepflicht ist die Grundlage für die laborbasierte epidemiologische Überwachung der Ausbreitung von Infektionserregern.

KBMAL - Minimale Kriterien zum Betreiben von medizinischen Laboratorien

Die KBMAL integriert gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen, welche durch die SULM im behördlichen Auftrag erarbeitet wurden.